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THC-armes Cannabis (d. h. weniger als 1% THC) fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Trotzdem ist es bisher nicht als Arzneimittel und auch nicht als Liquid für E-Zigaretten zugelassen. CBD scheint entspannend und nicht berauschend zu wirken. Die Langzeitfolgen des Konsums sind aber unbekannt. Auch wenn es sich bei CBD im Vergleich zu THC-reichem Cannabis um Produkte mit weniger Risiken handelt, ist Vorsicht angebracht. Besonders beim Rauchen entstehen durch die Verbrennung gesundheitsschädliche Stoffe. Personen, die Fahrzeuge lenken wird zudem vom CBD-Konsum abgeraten, da es kaum abzuschätzen ist, wann der gesetzliche Grenzwert von 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut erreicht ist. 

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